Zustiftungen
Wir freuen uns, wenn Sie die Arbeit der Stiftung HABRIS durch Spenden oder Zustiftungen unterstützen. So können wir künftig noch mehr für die Allgemeinheit tun.
„Spenden“ sind von der Stiftung HABRIS ausschließlich und zeitnah zur Erfüllung der Stiftungszwecke zu verwenden. „Zustiftungen“ erfolgen, im Gegensatz dazu, in das Vermögen der Stiftung HABRIS. Ihr Geld wird von der Stiftung HABRIS angelegt und nicht angetastet. Nur die hieraus erwirtschafteten Erträge fließen Jahr für Jahr in die geförderten Projekte.
Es ist möglich, dass Sie Ihre Zuwendung auf einen oder mehrere, der in der Stiftungsatzung aufgeführten Stiftungszwecke beschränken. Auch ist möglich Ihre Spende – im Rahmen des Satzungszweckes - einer oder mehrerer konkreter Einzelförderprojekte bzw. Zuwendungsempfänger zukommen zu lassen. Sprechen Sie uns hier für weitere Informationen an.
Steuerliche Seite
Sie tun Gutes und können gleichzeitig durch attraktive Steuervorteile davon profitieren. Als Spender oder Zustifter erhalten Sie zur Vorlage beim Finanzamt eine Zuwendungsbescheinigung, um Ihre steuerlichen Vorteile in Anspruch nehmen zu können.
Die Stiftung HABRIS ist als gemeinnützig und mildtätig anerkannt. Bei Zuwendungen an die Stiftung HABRIS fallen daher weder Erbschaft- noch Schenkungsteuer an. Zustiftungen in das Vermögen der Stiftung HABRIS können bis zu eine Million Euro über zehn Jahre verteilt als Sonderausgaben abgesetzt werden.